Gemäß der Anwendungsnorm DIN 14676 müssen Rauchwarnmelder nach der Gerätenorm DIN EN 14604 zertifiziert sein. Seit August 2008 dürfen nur noch nach DIN 14604 zertifizierte Rauchwarnmelder auf den Markt gebracht werden. Durch die Einführung der Rauchmelderpflicht in einigen Bundesländern sind diese beiden Normen eine wichtige Planungshilfe für die zahlreichen Wohnungsbauunternehmen, die jetzt in den kommenden Jahren ihre Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten haben. In den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer gilt die DIN 14676 sowie die DIN EN 14604 als verbindlich.
Die Übereinstimmung des Produkts mit den Anforderungen der in Frage kommenden Europäischen Norm muss unter anderem durch eine werkseigene Produktionskontrolle sowie eine Typprüfung nachgewiesen werden. Hierbei kann das System der werkseigenen Kontrolle Bestandteil eines vorhandenen Qualitätsmanagementsystems DIN ISO 9001:2000 sein. Zum Nachweis der Konformität mit dieser Europäischen Norm muss eine Typprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung wird durch unabhängige Produktzertifizierungsstellen durchgeführt.Beschriftung der Rauchwarnmelder / CE-Kennzeichnung
Zudem muss zum Rauchwarnmelder eine Anleitung geliefert werden, die Informationen über Anweisungen für Standortwahl, Montage und Wartung erhalten. Zusätzlich müssen auf dem Produkt das Symbol für die CE-Kennzeichnung sowie die Nummer des EG-Konformitätszertifikates angegeben sein.