Rechte und Pflichten für Eigentümer in Bundesländern mit gesetzlicher Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern

Als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie unterliegen Sie selbstverständlich auch der Rauchmelderpflicht, sofern diese in Ihrem Bundesland beschlossenes Gesetz ist. Eine Übersicht über die Bundesländer mit bestehender Rauchmelderpflicht finden Sie hier.

Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 „Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ zugrunde:

Wegen der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind Schlafbereiche, insbesondere Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure durch Rauchwarnmelder zu überwachen. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren. Rauchwarnmelder sind so anzubringen, dass sie vom Brandrauch ungehindert erreicht werden können, damit Brände in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt werden.

Natürlich empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, Ihre Immobilie mit Rauchwarnmeldern auszustatten, unabhängig von der Gesetzgebung Ihres Bundeslandes.

Sind Sie Eigentümer einer vermieteten Immobilie, informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten bitte in unserem Bereich für Vermieter

Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht für private Haushalte sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt.